Corporate Governance
Der Corporate Governance wird bei der Demag Cranes AG ein hoher Stellenwert beigemessen. Sie ist eine wesentliche Grundlage in der Zusammenarbeit mit unseren Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartnern. Gleichzeitig schafft sie Vertrauen zukünftiger Investoren und Kapitalgeber. Vorstand und Aufsichtsrat sorgen durch eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex fasst die Regeln für eine erfolgreiche Corporate Governance und damit für eine gute und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zusammen. Der Kodex wurde von der durch das Bundesministerium für Justiz eingesetzten „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 26. Februar 2002 verabschiedet. Mindestens einmal jährlich prüft die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“, ob Anpassungen des Corporate Governance Kodex erforderlich sind. Der Corporate Governance Kodex ist zuletzt am 26. Mai 2010 neu gefasst worden.
Verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und berät diesen regelmäßig. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen.
Transparenz
Die Aktionäre, Kapitalmarktteilnehmer, Analysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information nutzt die Demag Cranes AG hauptsächlich das Internet. Veröffentlicht werden hier u. a. die Quartalsberichte, die Geschäftsberichte, Einladungen und Informationen zur Hauptversammlung, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie der Finanzkalender. Außerdem steht die Demag Cranes AG mit ihrer aktiven Investor-Relations-Tätigkeit in enger Verbindung mit ihren Aktionären.
Directors‘ Dealings
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG sowie bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen müssen nach § 15a WpHG den Erwerb und die Veräußerung von Demag Cranes Aktien und sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenlegen, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte, die ein Mitglied des vorgenannten Personenkreises und die mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Personen bis zum Ende eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von 5.000,00 EUR erreicht oder übersteigt (sogenannte „Directors‘ Dealings“). Für den Berichtszeitraum sind der Gesellschaft keine Geschäfte gemeldet worden.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Rechnungslegung des Demag Cranes Konzerns erfolgt nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“). Der Jahresabschluss der Demag Cranes AG wird nach dem deutschen Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt.
Die Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2009/2010 die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer bestellt.
Angemessenes Kontroll- und Risikomanagement
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Die Demag Cranes AG hat zu diesem Zweck ein systematisches Risikomanagement eingerichtet, welches dafür sorgt, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und vorhandene Risikopositionen optimiert werden. Risikomanagement und Risikocontrolling werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wesentliche Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems der Demag Cranes AG werden im Geschäftsbericht 2009/2010, im Internet zugänglich unter www.demagcranes-ag.com/finanzbericht2009/2010, dargestellt.
Compliance
Die Demag Cranes AG verfügt über ein umfassendes Compliance-System, welches durch den Vorstand und die Compliance Officer des Unternehmens stetig weiterentwickelt und den sich ändernden Anforderungen angepasst wird.
Ziel des Compliance-Systems ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Verstößen gegen Gesetze und Unternehmensrichtlinien zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, Gesetze und Unternehmensrichtlinien richtig anzuwenden. Ein wesentliches Instrument hierzu sind die Compliance-Richtlinien und der Code of Conduct, die Mindestverhaltensstandards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns festlegen.
Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung. Daneben dienen die Compliance-Bemühungen im Unternehmen u. a. der Prävention von Insiderstraftaten, der Arbeits- und Unternehmenssicherheit sowie der IT-Sicherheit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens werden regelmäßig zu einzelnen Compliance-Richtlinien geschult.

